Notwendige Unterlagen bei einer Geburt
Wenn Sie verheiratet sind, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Geburtsurkunden der Eltern des Kindes
- Heiratsurkunde der Eltern des Kindes
- Nachweis der Staatsangehörigkeit der Eltern des Kindes:
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Bei ausländischer Staatsangehörigkeit: Reisepass oder Staatsangehörigkeitsausweis
- Bestätigung der Meldung der Eltern des Kindes
- Eventuell Nachweis akademischer Grade der Eltern des Kindes
- Erklärung über die Vornamensgebung (wenn Sie sich schon für einen Vornamen entschieden haben)
- Eventuell Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung
- Formular "Anzeige der Geburt", wenn die Geburt nicht von der Leiterin/vom Leiter einer Krankenanstalt angezeigt wurde
Wenn Sie als Mutter ledig, geschieden oder verwitwet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Geburtsurkunde der Mutter des Kindes
- Nachweis der Staatsangehörigkeit der Mutter des Kindes:
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Bei ausländischer Staatsangehörigkeit: Reisepass oder Staatsangehörigkeitsausweis
- Bestätigung der Meldung der Mutter des Kindes
Eventuell Scheidungsurteil oder -beschluss mit Bestätigung der Rechtskraft der geschiedenen Ehe (diese erhalten Sie beim Scheidungsgericht) bzw. Heiratsurkunde der letzten Ehe und Sterbeurkunde des Ehegatten - Eventuell Partnerschaftsurkunde
- Eventuell Nachweis akademischer Grade der Mutter des Kindes
- Erklärung über die Vornamensgebung (wenn Sie sich schon für einen Vornamen entschieden haben)
- Eventuell Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung
- Formular "Anzeige der Geburt", wenn die Geburt nicht von der Leiterin/vom Leiter einer Krankenanstalt angezeigt wurde
- Eventuell Bescheid über Namensänderung
- Spezielle Vollmacht vom Spital verlangen, um den außerehelichen Vater oder eine andere Person zu bevollmächtigen, die Beurkundung durchführen zu lassen
Fremdsprachige Urkunden müssen im Original gemeinsam mit in Österreich beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.