Gebühren der Trauung
Die Bundesgebühren für das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit betragen derzeit:
- € 50,00 bei Vorlage von ausschließlich inländischen Dokumenten, zusätzlich jedoch
- € 80,00 bei Vorlage von ausländischen Dokumenten.
Die Verwaltungsabgabe für Trauungen beträgt:
- € 10,90 im Trauungssaal bzw.
- € 54,50 für alle Trauungen außerhalb des Gemeindeamts
Bei Trauungen außerhalb der Amtsräume wird zusätzlich eine Kommssionsgebühr in der Höhe von € 280,00 eingehoben.
Die Miete für Trauungen im Pavillon Reichenau an der Rax bzw. Payerbach sowie für das Schloss Reichenau wird für jede Trauung (je nach Aufwand) von der jeweiligen Marktgemeinde gesondert errechnet und vorgeschrieben.
ACHTUNG: Beim Standesamt ist ausschließlich Barzahlung möglich!
Bringen Sie die Gebühren für die Trauung zum Vorabtermin mit.