Gebühren der Trauung
Die Bundesgebühren für das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit betragen derzeit:
- € 50,00 bei Vorlage von ausschließlich inländischen Dokumenten, zusätzlich jedoch
- € 80,00 bei Vorlage von ausländischen Dokumenten.
Die Verwaltungsabgabe für Trauungen beträgt:
- € 10,90 im Trauungssaal bzw.
- € 54,50 für alle Trauungen außerhalb des Gemeindeamts
Bei Trauungen außerhalb der Amtsräume wird zusätzlich eine Kommssionsgebühr in der Höhe von € 280,00 eingehoben.
Die Miete für Trauungen im Pavillon an die Marktgemeinde Reichenau an der Rax beträgt
€ 280,00, für die Räumlichkeiten im Schloss Reichenau € 336,00.
ACHTUNG: Beim Standesamt ist ausschließlich Barzahlung möglich!
Bringen Sie die Gebühren für die Trauung zum Vorabtermin mit.