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Reichenau an der Rax

Gemeindeamt Reichenau an der Rax
Hauptstraße 63
2651 Reichenau an der Rax
T: +43 (0)2666 / 52206
M: gemeindeamt2651@reichenau.at

Hilfeleistungen in der Gemeinde bei Katastrophen und Großschadenereignissen

Hilfeleistungen in der Gemeinde bei Katastrophen und Großschadenereignissen

„Des is a Katastroph`n“
Vielfach wird es persönlich als „Katastrophe“ wahrgenommen, wenn durch ein unerwartetes und plötzlich auftretendes Ereignis der normale Tagesablauf erheblich beeinträchtigt, oder gar gestört wird. Das kann ein länger anhaltender Stromausfall, ein unter Wasser stehender Keller, ein vom Sturm beschädigtes Dach oder auch der Ausfall von Verkehrsverbindungen sein. 

Aber was ist wirklich eine Katastrophe?
Was einzeln als persönliche Katastrophe wahrgenommen wird ist nicht immer gleich eine Katastrophe!
Eine wirkliche Katastrophe ist gegeben, wenn überraschend und plötzlich zahlreiche Menschen getötet und verletzt werden oder auch wenn über weite Bereiche die Einrichtungen des öffentlichen Lebens wie Energieversorgung (Strom, Gas), Verkehrseinrichtungen (Straßen, Bahn), Versorgungseinrichtungen (Trinkwasser, Lebensmittel) zerstört oder nicht mehr verfügbar sind, aber auch wenn von der Umwelt her lebensbedrohende Situationen (z. B. durch Giftgasaustritt oder großflächige Überflutung) auftreten.
In der Art der Hilfeleistungen, zum Schutz von Personen, zur Minderung von Gefährdungen sowie zu Sicherungs-, Aufräum- und Reinigungsarbeiten nach dem Abklingen der Gefahr, zählen für Behörden und Hilfskräfte auch Großschadensereignisse wie Hochwasser mit teilweisen Überflutungen, Sturmschäden mit Baumwurf oder Dachbeschädigungen, Murenabgänge die Straßenzüge oder Bahnstrecken blockieren, Hangrutsche aber auch starke Gebäudebeschädigungen durch Erdbeben, zu den Katastrophen. 

Wer hilft bei Katastrophen- und Großschadensereignissen?
Das sind in erster Linie und von Anfang an unsere freiwilligen Helfer: die Feuerwehren und die Rettungsorganisationen.
Die Feuerwehren in der Gemeinde Reichenau a. d. Rax sind die Freiwilligen Feuerwehren EDLACH, PREIN und REICHENAU sowie die Freiwillige Betriebsfeuerwehr MAYR-MELNHOF HIRSCHWANG.
Die Rettungsorganisationen sind:
das Rote Kreuz mit der Rettungsstelle PAYERBACH-REICHENAU in Payerbach und der BEZIRKSSTELLE GLOGGNITZ
und
der Österreichische Bergrettungsdienst mit der Ortstelle REICHENAU.
Nebenbei interessant und wissenswert dazu ist, daß 1896, nach einem Bergunfall auf der Rax, in Reichenau weltweit die erste Bergrettungsdienstorganisation gegründet wurde.
Natürlich hilft auch die Polizei, die bei Erkundungsfahrten im betroffenen Gebiet meist als erste das Schadensausmaß ermittelt, erforderlichen Falls dabei sofort Hilfe leistet oder auch Hilfeleistungen anfordert.
Auch die örtlich zuständige Straßenmeisterei hilft durch Überwachung und Betreuung der Landes- und Bundesstraßen.
Wird zur Hilfeleistung kurzfristig schweres Gerät wie Schubraupen, Bagger oder Kräne benötigt, kann dieses bei den örtlichen Unternehmen (Bau- u. Straßenbaufirmen, Kranverleih) angefordert und meist samt Bedienungspersonal auch rasch beigestellt werden.
Falls die eigenen Kräfte bei umfangreichen Hilfeleistungen nicht ausreichen, ist es bei allen Einsatzorganisationen möglich, Verstärkung aus nicht betroffenen Gebieten, vorwiegend aus dem eigenen Bezirk, anzufordern.
Wenn Hilfeleistungen über einen längeren Zeitraum notwendig sind, muß für die Einsatzkräfte der „ersten Welle“ Ablösung organisiert werden.
Über Anforderung kann die Ablösung von überörtlichen Einheiten des Katastrophen-Hilfsdienstes der Feuerwehren, aber auch durch das Bundesheer gestellt werden. Bei technisch schwierigen Aufgaben sind vor allem Pioniereinheiten des Bundesheeres besonders gut einzusetzen.

Wer ist verantwortlich, koordiniert und organisiert?
Der Bürgermeister ist
im Katastrophenfall und bei Großschadensereignissen für das gesamte Gemeindegebiet verantwortlicher und weisungsbefugter örtlicher Einsatzleiter.
Seine Hauptaufgabe ist es, für größtmögliche Sicherheit im Gemeindegebiet zu sorgen.
Dazu ist es notwendig, durch Erkundung vor Ort und aufgrund von Meldungen der bereits im Einsatz stehenden Hilfskräften das gesamte Schadensausmaß zu ermitteln, die einzelnen Schadensstellen mit den vermutlichen Gefährdungen zu erfassen, um dann über mögliche und nach Dringlichkeit gestufte Hilfs- und Abwehrmaßnahmen zu entscheiden.
Dieses Erkunden und Beurteilen der Lage ist Voraussetzung für die Entscheidungen zur Einsatzdurchführung. Das ist aber kein einmaliger Vorgang, sondern eine laufende Vorgangsweise, die sich bis zum Einsatzende hin, immer wiederholt.
Dabei ist zu klären, welche Geräte für die vorgesehenen Hilfs- und Abwehrmaßnahmen benötigt werden, ob diese vorhanden sind oder beschafft werden müssen.
Zur Entscheidungsfindung wird der Bürgermeister dabei von der örtlichen Einsatzleitung unterstützt. Nach dem Bürgermeister besteht diese aus dem Einsatzleiter-Stellvertreter, dem Büropersonal für den Nachrichtendienst (Telefon / Funk / Fax), für die PC-Bedienung und die Darstellung der Ereignisse auf einer Karte des Gemeindegebietes sowie für die Schreibarbeiten, weiters den Vertretern der eingesetzten Hilfsdienste (Feuerwehr, Rettungsdienste) und der örtlichen Polizei. Dazu kommen noch der Gemeindearzt, die maßgebenden Vertreter aus der örtlichen Wirtschaft und Industrie sowie verschiedener Sachverständiger und Berater.

In der Gemeinde Reichenau gilt für den Katastrophenfall nachstehender Katstrophenalarmplan: (Auszug):
1. Gefahrenmeldung: Ergeht grundsätzlich an den Bürgermeister als örtlichen Einsatzleiter, im Verhinderungsfall an den Vizebürgermeister als Stellvertreter.
Örtlicher Einsatzleiter: Bürgermeister Johann DÖLLER
Stellvertreter: Vizebürgermeister Mag. Michael SILLAR.
2. Alarmauslösung: durch den örtlichen Einsatzleiter bei „Gefahr im Verzuge“ … .
3. Bei Alarm (auf- und abschwellender Sirenen-Heulton von mindestens 1 Minute Dauer)
   - versammeln sich die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren vor den Gerätehäusern,
   - die übrigen Verpflichteten am Gemeindeamt,
   - die Bevölkerung ergreift je nach erhaltener Information die entsprechenden Maßnahmen des Selbstschutzes.
4. Bei Warnung (gleichbleibender Sirenendauerton von 3 Minuten)
   - entfällt das Versammeln der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren vor den Gerätehäusern,
   - die Bevölkerung wird durch das Signal lediglich informiert, daß eine noch unbestimmte Gefahr herannaht.
   - Konkrete Informationen folgen durch Lautsprecherwagen, bzw. durch Rundfunk und Fernsehen.
5. Der Zusammentritt der örtlichen Einsatzleitung: …
   - Die Leiter der dem örtlichen Einsatzleiter unterstellten … Teile des Katastrophenhilfsdienstes … melden sich persönlich und verzugslos am Gemeindeamt Reichenau a. d. Rax …
   - Dort selbst wird die „örtliche Einsatzstelle“ eingerichtet.
Die örtliche Einsatzleitung steht unter der Leitung des Bürgermeisters (Stellvertreters) als örtlicher Einsatzleiter und setzt sich wie folgt zusammen:
   - Örtlicher Einsatzleiter Bürgermeister Johann DÖLLER
   - Stellvertreter Vzbgm. Mag. Michael SILLAR 
   - Sekretariat:
     VB Richard TAUCHNER (als Amtsleiter)
     VB Robert WALLISCH (als Schreibkraft)
     VB Hermann HARING (als Telefonist)
   - Leiter der unterstellten Teile des Katastrophenhilfsdienstes
      Arzt für Allgemeinmedizin Dr. Günther HECHER
      Arzt für Allgemeinmedizin Dr. Caroline FULTERER
      Vertreter der örtlichen Exekutive POLIZEI
      Bausachverständiger Dipl. Ing. Helmut ZISSER
   - Sonstige Berater
     Oberforstrat DI Peter LEPKOWICZ
     Ing. Hans TOBLER
     VB Michael LEITNER (Bauhofleiter der Gemeinde)
     Michael STEINER (Direktor Neue NÖ Mittelschule OST Reichenau)
     Jürgen GIGLER (Schulwart)
     Bettina SMETANA (Direktorin Volksschule Reichenau)
     Birgit WIEDNER (Schulwart)
     GGR Ulrike MARVAN (Leitung Nachmittagsbetreuung VS Reichenau)
     Ulrike JUNKER (Nachmittagsbetreuung VS Reichenau)
     Sandra HOFER (Leitung Kindergarten Reichenau)
     Daniela HUMMER (Leitung Kindergarten Edlach)
     Melanie KARTNER (Verwaltungsdirektorin Optima Med Gesundheitsresort RAXBLICK)
     Friederike PRZIBIL (Leitung Senioren AktiVital Reichenau)
    

Einsatzprioritäten
Personensicherheit ist immer wichtiger als Sachwertschutz. Das ist oberster Einsatzgrundsatz.
Während eines Unwetters, mit starkem Sturm, heftigen Regenfällen, Blitzschlag u. ä. sind die Einsatzkräfte besonders gefährdet. Hilfeleistungen, z. B. während eines Unwetters, sollten nur in besonders tragischen Notfällen durchgeführt werden.
Das Hauptproblem bei Naturkatastrophen ist, daß das Ereignis selbst nicht abgewendet werden kann. Einen Brand kann man bekämpfen, aber bei Naturereignissen sind die Einsatzkräfte machtlos. Sturm, intensivem Regenfall und Überflutung kann nicht entgegengearbeitet werden. Hilfeleistungen bei solchen Ereignissen sind nur möglich, um Gefährdungen zu minimieren. Aufgetretene Schäden sind erst nach Beruhigung der Situation zu beseitigen bzw. ihr Ausmaß abzuschwächen.
Einige Beispiele dazu:
   - Das Freiräumen von Verklausungen während eines Unwetters ist immer sehr gefährlich und meist auch erfolglos. Die Gefährdung der Hilfskräfte ist bei einem plötzlichen Wasserdurchbruch am höchsten und auch unberechenbar. Es sind auch die Versuche, eine Verklausung frei zu räumen sinnlos, solange das Hochwasser Material mitführt, welches das Freiräumen unmöglich macht. Verklausungen können auch den Einsatz von schwerem Gerät wie Kräne oder Bagger, erfordern. Im schlimmsten Fall muß sogar gesprengt werden.
   - Bei Gefährdung von Brücken oder Straßenteilen durch Hochwasser-Auswaschungen ist Hilfe nur dann wirksam, wenn provisorischer Uferschutz sofort eingebracht wird (z. B. Rauhbäume).
   - Sinnlos aber ist es, während eines Sturmes umgestürzte Bäume von Straßen zu räumen, um die Straße wieder passierbar zu machen.
   - Es ist jedoch wichtig, aber nicht ungefährlich, während eines Sturmes Dächer zu sichern, die vom Sturm abgetragen werden könnten. Das Abdecken von abgetragenen Dachdeckungen mit Planen ist folgerichtig aber erst nach dem Sturm durchzuführen.
   - Murenabgänge sind deshalb gefährlich, weil sie auch nach dem Aufhören der Regenfälle möglich sind, ihr Ausmaß schwer abzuschätzen ist und Personen unvermutet mitgerissen werden können.
   - Die Rettung von bedrohten Personen bei Hangrutschungen ist vordringlich. Die möglichen Sicherungsmaßnahmen im Gefahrenbereich erfordern allerdings unbedingt die Beiziehung eines Geologen.
   - Nach Überflutungen mit Schlamm und Geröll sind nur sofortige Reinigungsarbeiten vor dem Erhärten des Schlammes hilfreich. 
   - Das Auspumpen von unter Wasser stehenden Kellern durch eingesickertes klares Grundwasser hat keine besondere Dringlichkeit. Wird damit zu früh begonnen, wird durch den höher liegenden Grundwasserspiegel immer wieder, vom Wasserdruck sogar verstärkt, Wasser nachdringen.
   - Ein ganz besonderes Problem sind unter Umgebungsniveau liegende geflutete Öltankräume. Schwimmen die Öltanks in diesen Räumen durch den Wasser-Auftrieb auf, dann werden die Ölleitungen zur Kesselanlage abgerissen und das eingelagerte Heizöl fließt aus. Es entsteht ein unkontrolliertes Gemenge aus Wasser und Heizöl, welches umweltgerecht, meist sehr teuer entsorgt werden muß.
Dieses nur beispielhafte Anführen von Gefährdungen und Hilfeleistungen soll aufzeigen, welche Kriterien in der Einsatzleitung berücksichtigt werden müssen, um in Abstimmung mit den Hilfsorganisationen wirksame und im Zeitablauf richtige Hilfe zu ermöglichen.
Die letzten Entscheidungen dazu hat der Bürgermeister zu treffen.

Und wie funktioniert das?
Aufgabe der örtlichen Einsatzleitung ist es, die im Gemeindegebiet aufgetretenen Gefährdungen und Schäden zu erfassen und so darzustellen, daß der Bürgermeister auf dieser Grundlage richtige Entscheidungen für die Einsatzdurchführung treffen kann. Er bestimmt, wann und wo die Kräfte der örtlichen Hilfsorganisationen eingesetzt werden, regelt deren Zusammenarbeit und fordert bei Bedarf Verstärkung an.
Die örtliche Einsatzleitung kann ihre Aufgabe jedoch nur erfüllen, wenn sie über das Geschehen im Gemeindegebiet ausreichend informiert ist.
Die eingesetzten Hilfskräfte haben daher in festgelegten Zeitabständen laufend über ihre Tätigkeiten an die Einsatzleitung zu berichten und besondere Vorkommnisse sofort zu melden.
Von Vorteil ist es, wenn Mitglieder von den eingesetzten Hilfsorganisationen zur Aufrechterhaltung der Nachrichtenverbindung in die Einsatzleitung entsendet werden.

Was soll erreicht werden?
Im Vergleich zu früher sind in den letzten Jahren Unwetter immer häufiger aufgetreten. Auch das Schadensausmaß ist gestiegen. Die Hilfeleistungen zum Schutz der Bevölkerung sind nicht nur mehr, sondern auch vielfältiger und umfangreicher geworden.
Die Sicherheit in der Gemeinde ist eines der Hauptanliegen in der Amtsführung des Bürgermeisters.
Dazu gehören auch vorbeugende Maßnahmen für vorhersehbare Ereignisse, wie z. B. Hochwasser-schutzbauten. Ganz wichtig dazu ist auch das jetzt gesetzlich geregelte Verbot von Lagerungen im Überflutungsbereich selbst kleiner Gerinne, um möglichen Verklausungen vorzubeugen. Wenn das von einer Verklausung aufgestaute Wasser erst einmal bei den Kellerfenstern hinein rinnt, dann sind Sorgen und der Ärger groß. Das hätte ja man wissen müssen … !!
Dieser Bericht sollte den GemeindebürgerInnen Einblick geben, wie in der Gemeinde Reichenau /Rax vorgesorgt ist, um bei katastrophenartigen Ereignissen für alle in der Gemeinde eine möglichst hohe persönliche Sicherheit und einen möglichst wirksamen Schutz ihres Eigentums zu erreichen. 

Bilder zur möglichen Illustration finden Sie hier.

(C) OBR Dipl. Ing. Ernst HUBER